Einhandsegeln, mal rechtlich betrachtet
Jan Wölper zum Einhandsegeln, mal rechtlich betrachtet:
Lieber Claas, Du hattest mir Ende Februar eine E-Mail geschickt und mich gebeten zu prüfen, ob Einhandsegeln eigentlich illegal ist. Ich hatte die Angelegenheit leider bislang nicht prüfen können und gehofft, im Rahmen einer Seeamtsverhandlung am letzten Mittwoch vom Seeamt zu erfahren, ob sich dieses dazu schon einmal Gedanken gemacht hat. Die Vorsitzende des See- amts hatte mir das zwar zugesagt, musste dann aber gestehen, dass auch sie sich darüber noch keine abschließenden Gedanken gemacht hatte.
Ich möchte daher jetzt nur aus der Hüfte geschossen sagen, dass Einhandsegeln im Zweifel tatsächlich ein Regelverstoß ist, soweit während der unvermeidlichen Schlafenszeiten die Reise ,,blind" fortgesetzt wird. Man kann den KVR schließlich dadurch entsprechen, dass man ent- weder Anker wirft oder zumindest nicht weitersegelt und z.B. bei in endloser Tiefe hängendem Anker die Seezeichen eines manövrierbehinderten Schiffes setzt.
Das ist natürlich alles pure Theorie. Ich befürchte, Einhandsegler müssen weiterhin damit le- ben, in regelmäßigen Abständen, nämlich immer wenn sie schlafen, rechtswidrig zu handeln. Sie sollten vor Reiseantritt sicherstellen, dass sie auch während dieser Phasen versichert sind.

